PREISLISTE und Geschäftsordnung für den Ankerplatz für 2025

 

HAFENBEHOERDE DER GESPANSCHAFT-DUBROVNIK-Eigentuemer und koncessionaer„NIKO“obrt(handwerker)Lumbarda191 fuehren ANKERPLAETZE„GAVUNI“IN DER BUCHT RAČIŠĆE,LUMBARDA,INSEl KORČULA WWW.sidriste-gavuni.com   E-Mail:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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      PREISLISTE und Geschäftsordnung für den Ankerplatz für 2025

Auf Grundlage der Bestimmungen des Handwerksgesetzes der Republik Kroatien und des Beschlusses über die Preisliste für den neu eingerichteten Ankerplatz ab 2025 veröffentlicht Niko Milina, Eigentümer Firma (Unternehmen) NIKO mit Sitz in Lumbarda Nr. 191, Inhaber der Konzession für den Ankerplatz Gavuni Lumbarda, Insel Korčula, OIB: 51602700989 (die Konzession wird von der HAFENBEHÖRDE der Republik Kroatien verwaltet), (nachfolgend Eigentümer des Ankerplatzsystems genannt) am .2025, hiermit diese Preisliste und Geschäftsordnung für den Ankerplatz.

Artikel 1. Der Eigentümer des Ankerplatzes  erstellt für die Nutzer des neu angelegten Ankerplatzes  mit Festmacherbojen eine Preisliste, die sich nach der Bauart und Kapazität des Ankerplatzes richtet:   BOOTSLÄNGE (LÜA):   DIE GEBÜHR PRO METER UND TAG beträgt 5 EUR (funf EUR). Die Preise verstehen sich in EUR pro unteilbarem Tag und der in den gültigen Schiffsdokumenten angegebenen Gesamtlänge des Schiffes (LÜA). Die Zahlung für die Nutzung des regulierten Ankerplatz erfolgt in bar. Die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. .

Artikel 2. Im Preis inbegriffen sind die obligatorische Hilfeleistung durch autorisierte Personen zur Sicherheit des Festmachens am regulierten Ankerplatz sowie der Service zum Einsammeln und Entsorgen von kommunalem (trockenem) Abfall vom Schiff. 

Das Festmachen des Beiboots am Interventliegeplatz vor der Taverne Gavuni ist im Preis inbegriffen. Der Transfer des Nutzers des Ankerplatz (Seetransport) vom Schiff am vereinbarten Ankerplatz zum Interventliegeplatz vor der Taverne Gavuni oder einem anderen Ort ist nicht im Preis inbegriffen. Der Wasserverbrauch für den Standardbedarf des Schiffes ist nicht im Preis inbegriffen und wird zusätzlich mit 20 Euro pro Fuehlung berechnet . Stromverbrauch wird nicht angeboten.

Artikel 3. Der Eigentümer des Ankerplatzes behält sich das Recht vor, das Schiff des Nutzers aus Sicherheits- oder anderen berechtigten Gründen nach vorheriger Benachrichtigung des Servicenutzers an einen neuen Ankerplatz zu verlegen.

Artikel 4. Der Eigentümer des Ankerplatzes  behält sich das Recht vor, den Eigentümern oder Mietern des Schiffes die Nutzung des Ankersystems zu untersagen, wenn die öffentliche Ordnung gestört wird, die Umwelt verschmutzt wird oder andere Aktivitäten stattfinden, die andere Benutzer des Ankerplatz stören oder die Sicherheit des Schiffes, des Eigentums, der Personen usw. gefährden. Während der Nutzung des Ankersystems ist es verboten, alle festen und flüssigen Abfälle sowie Abwässer aus dem sogenannten „Schwarzen Tank“ ins Meer zu werfen oder einzuleiten. Verstöße gegen die Bestimmungen zum Schutz der Meeresumwelt werden gemäß den Bestimmungen des Seegesetzbuchs und des Gesetzes über Seeeigentum und Seehäfen streng geahndet.

Artikel 5. Der Eigentümer des Ankerplatzes behält sich das Recht vor, Schiffseignern die Nutzung des Ankerplatz bei gehäuften Verstößen gegen die öffentliche Ordnung, Umweltverschmutzung oder Nichtbefolgen der Anweisungen der befugten Personen des Eigentümers des Ankerplatzes durch den Schiffsnutzer (Mieter) dauerhaft zu untersagen.

 

Artikel 6. Jeder Servicenutzer, der an einem geregelten Ankerplatz  einen Schaden am Schiff feststellt, ist verpflichtet, diesen unverzüglich dem Eigentümer des Ankerplatz und der zuständigen Hafenbehörde, Zweigstelle Korčula, schriftlich zu melden, damit Ermittlungen zur Feststellung des entstandenen Schadens eingeleitet werden können. Wird festgestellt, dass der Schaden vom Benutzer des Ankerplatzes  verursacht wurde, ergreift der Eigentümer des Ankerplatz alle rechtlichen Schritte mit den zuständigen Behörden und führt das Verfahren zur Feststellung der Haftung des Benutzers des Ankersystems und der Schadenshöhe durch.

Artikel 7. Stellt der befugte Vertreter des Eigentümers des Ankerplatzes durch direkte Beobachtung fest, dass der Benutzer des regulierten Ankerplatzes in irgendeiner Weise Dritte oder Eigentum gefährdet, ist er berechtigt, dem Täter eine mündliche Verwarnung auszusprechen und weiteres riskantes Verhalten zu untersagen. Führt der Benutzer des regulierten Ankerplatz nach der Verwarnung weiterhin riskante Aktivitäten zur Gefaehrdung der Sicherheit von Eigentum und anderen Personen aus, ist der befugte Vertreter des Eigentümers des Ankerplatzes berechtigt, eine einmalige Geldstrafe von 500,00 EUR (inkl. MwSt.) zu erheben und das betreffende Schiff und den Täter unverzüglich der zuständigen Hafenbehörde der Zweigstelle Korčula zu melden und eine schriftliche Stellungnahme zum betreffenden Vorfall abzugeben.

Artikel 8. Der Eigentümer des Ankerplatzes  haftet nicht für Schäden, die durch Ereignisse entstehen, die nicht direkt mit der Nutzung des Ankerplatzes zusammenhängen, und insbesondere:

1. Schäden am Wasserfahrzeug, die auf eine unsachgemäße Führung des Wasserfahrzeugs bei der Nutzung der Anlegeplätze zurückzuführen sind (z. B. aufgrund der Verweigerung der Unterstützung durch den befugten Vertreter des Ankersystemmanagers beim Anlegen des Wasserfahrzeugs, aufgrund der Verlegung des Wasserfahrzeugs an einen anderen Ankerplatz ohne Wissen der befugten Person des Managers usw.), 

2. Behinderung der Bewegung von Wasserfahrzeugen auf der Wasserstraße, 

3. Schäden oder Risiken, die durch mangelnde Aufsicht des Schiffskapitäns / oder des Kapitäns der Yacht / oder des Kapitäns des Bootes über das Wasserfahrzeug entstehen,

4. Schäden an Dritten durch fahrlässige und unsachgemäße Nutzung der Liegeplätze,

 5. Schäden durch Kollision mit einem anderen Wasserfahrzeug, 

6. Einbruchdiebstahl, Diebstahl des Wasserfahrzeugs oder der Wasserfahrzeugausrüstung, 

7. Feuer auf dem Wasserfahrzeug, Feuerlegen, 

8. Schäden durch fehlerhafte Elektro- und Wasserinstallationen, 

9. Versteckte Mängel des Schiffes, 

10. Schäden durch Verdienstausfall, Zeitverlust, Verspätungen, Urlaubsanspruch etc., 

11. Schäden durch höhere Gewalt (extreme Wetterbedingungen etc.), 

12. Schäden durch willkürliches Festmachen des Schiffes ohne die Hilfe einer autorisierten Person  der Ankeranlage, 

13. Fehlende Tagesmarkierungen und Lichter am Schiff gemäß den Internat. Regeln zur Verhütung von Kollisionen auf See.

14. Es ist verboten, innerhalb und um die Ankerplaetze herum den eigenem Anker zu werfen oder Ankervorrichtungen zu benutzen;     SCHUETZEN WIR DAS SEEGRAS (POSEIDONIA) und DAS MEER!            

Das Beschwerdebuch befindet sich in der GAVUNI-Taverne neben dem Interventliegeplatz des Ankerplatzes, oder e-mail schreiben., lassen Sie bitte Ihre Adresse und inerhalb 15 Tagen  Sie bekomen Antwort

Diese Preisliste tritt am 10. Juni 2025 in Kraft.

INFORMATIONEN und RESERVIERUNGEN: Interventliegeplatz am Ankerplatz Gavuni – Taverne Gavuni, 20263 Lumbarda, Hausnummer 191

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